Rechtsprechung
FG Münster, 21.11.2001 - 10 K 6744/00 E |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung; Andere Einkünfte neben einer steuerfreien geringfügigen Beschäftigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3 Nr. 39
Andere Einkünfte neben einer steuerfreien geringfügigen Beschäftigung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Arbeitnehmer: - Andere Einkünfte neben einer steuerfreien geringfügigen Beschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2002, 310
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Köln, 29.08.2002 - 6 K 1420/01
Begriff der "anderen Einkünfte" i. S. von § 3 Nr. 39 EStG
Auszug aus FG Münster, 21.11.2001 - 10 K 6744/00
Eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO wegen eines beim Finanzgericht Köln unter dem Aktenzeichen 6 K 1420/01 anhängigen, vom Bund der Steuerzahler als Musterprozess bezeichneten Verfahrens kam nicht in Betracht, da die hier zu treffende Entscheidung nicht vom Ausgang des dortigen Verfahrens abhängt.
- BFH, 26.03.2002 - VI B 1/02
Geringfügige Beschäftigung - Bei Aufstockung eines 325-€-Jobs droht die Steuer
Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 310 veröffentlichten Gründen ab. - FG Köln, 29.08.2002 - 6 K 1420/01
Begriff der "anderen Einkünfte" i. S. von § 3 Nr. 39 EStG
Das Gesetz sieht keine Ausnahme für solche Einkünfte vor, die - wie im Streitfall - im Anschluss an eine geringfügige Beschäftigung i.S. von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vom bisherigen Arbeitgeber für eine nicht begünstigte Beschäftigung zugewendet werden (…BFH-Beschluß vom 26. März 2002 VI B 1/O2, BFH/NV 2002, 864; FG Münster vom 21.11.2001, EFG 2002, 310; Niedersächsisches FG vom 4.4.2001, EFG 2001, 1022). - FG Hessen, 19.04.2002 - 6 K 1029/02
Übergang von geringfügiger zur Teil- oder Vollzeitbeschäftigung
Diese Rechtsauffassung entspricht der Rechtsprechung der Finanzgerichte Münster ( Urteile vom 28. März 2001 13 K 6042/00 E , Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 403 und vom 21. November 2001 10 K 6744/00 E , EFG 2002, 310 ), des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 4. April 2001 3 K 415/00 , EFG 2001, 1022 ), des Finanzgerichts des Saarlandes (Beschluss vom 13. September 2001 1 V 216/01 , JURIS) sowie von Heinicke (in Schmidt, EStG , § 3 , ABC Stichwort "geringfügige Beschäftigung"), Frotscher ( EStG , § 3 Nr. 39 Anm. 198 h) und von von Beckerath (in Kirchhof, EStG , § 3 Nr. 39 Tz. 110).